| Beschreibung: | Schuldnerberatung, Bankrecht, Zwangsversteigerung, Verbraucherinsolvenz Die Schuldnerberatung ist durch die Bankenkrise zum großen Thema geworden, nachdem die Schließung von Lehmann Brothers und der beiden größten Banken Islands niemand mehr richtig weiß, welche Banken noch sicher sind und welche Vermögen durch den Sicherheitsfonds abgedeckt sind, läuft häufig die Liquiditätskrise der Insolvenzkrise voraus.Die allgemeine, billige Schuldnerberatung ist deshalb der erste Schritt, zu welcher der Kunde seine sämtlichen Probleme präsentieren sollte. Ist eine Kreditkündigung oder Zwangsversteigerung erfolgt, prüft man zunächst die Bankanträge auf ihre Richtigkeit. Danach geht man alle Verwandten oder Bekannten durch, welche die Immobilie um 50 % billig zu den heute günstigen Krediten erwerben wollen undschließt mit diesen einen Vertrag, so dass der Kunde zur Miete wohnt. Nach fünf bis zehn Jahren kann er das Objekt zu genau festgelegten Konditionen wieder zurückkaufen. Man kann auch einen dritten Partner finden, für den normalerweise eine Zwischenfinanzierung kein Problem ist, wenn die Miete durch das Gehalt abgesichert ist. Um den Kunden wegen des Restsaldos gegenüber der Bank und allen Gläubigern frei zu stellen, sollte die Zwangsversteigerung mit einer Verbraucherinsolvenz kombiniert werden, damit er nach 6 Jahren seine Verpflichtung für immer abgelöst hat. Ist die Ehefrau mitverpflichtet, ist die Verbraucherinsolvenz auf beide Ehepartner auszudehnen, es sei denn, der Ehefrau kommen besondere Vergünstigungen wie Arbeitslosigkeit oder Nurhausfrau zugute und sie hat deshalb einen Anspruch, aus der Haftung entlassen zu werden.Die Insolvenz einer Privatfirma könnte man bei guter Auftragslage insofern auffangen, dass man die gesamten Firmenwerte von einem Dritten zum Schätzpreis des Insolvenzgutachtens übernehmen lässt. Da der Dritte nach außen hin die gesamte Verantwortung übernimmt, kann man diese Aufgabe nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lösen. Die Maschinen, die Einrichtungsgegenstände, das Büro und Firmengelände würde von dem Dritten oder einer Leasinggesellschaft geleast, gekauft oder gemietet. Hier bedarf es eines Vertrages mit dem Insolvenzverwalter, der das Firmenvermögen verwerten muss. Man kann unter Umständen auch mit Hilfe des Insolvenzverwalters die Gläubiger zu einem geringen Preis ablösen. Diesen kann man z.B. durch ein Nachbesserungsrecht für 6 Jahre attraktiv gestalten. |