| Beschreibung: | Unsere Anwalts-Sozietät besteht seit 1984. Wir beraten, betreuen und vertreten Sie in erster Linie zivilrechtlich, aber auch in Bußgeld- und Strafsachen, soweit sie mit Verkehrsrecht in Zusammenhang stehen. Selbstverständlich befassen wir uns mit allgemeinem Vertragsrecht und der Gestaltung von Verträgen.
Rechtsanwalt und Notar Hak ist seit 2005 (seit der Einführung dieses Titels) auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir sind Mitautoren des „Handbuch des Mietrechts“ (Hannemann/Wiek). Rechtsanwalt Hak ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
Zu unseren Schwerpunkten gehören Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und
Erbrecht. |