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Scheidungskosten senken / Online-Scheidung Im Internet wird viel versprochen. Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung online", "Scheidungskosten senken". Die Nachteile liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los. Als Vorteil ist die Rede davon, daß man Kosten sparen könne. Leider sind solche Versprechen nicht wahr: Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzliche, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten. Eine Scheidung kostet also bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, egal, ob sie "einvernehmlich" ist. Hiesige Gerichte setzen auch nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist. Rechtsanwälte unterscheiden sich also nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keine Kostenvorteile. Sie werden auch nicht von Ihrem Online-Anwalt zum Scheidungstermin bei Gericht begleitet, sondern von einem Ihnen bis dahin unbekannten Vor-Ort-Anwalt, der mit der Online-Kanzlei zusammenarbeitet. Dann hätten Sie aber auch gleich Ihren Auftrag vor Ort vergeben können! Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich vor dem Scheidungstermin kennenzulernen und Ihre Fragen im persönlichen Gespräch loszuwerden, können Sie auch mit mir ausschließlich per E-Mail korrespondieren und Ihre Scheidung online vorbereiten - Kosten sparen aber nicht Sie, sondern ich.
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publizierte am 02.10.2008
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zum Thema: Scheidungsrecht